Labortiere vom Zuchtbetrieb zum Labor
2. Strenge Anforderungen für Unternehmen und Züchter
In der Schweiz und in ganz Europa müssen spezifische Bedingungen eingehalten werden, damit eine Forschungsinstitution oder ein Unternehmen Versuchstiere bestellen, halten oder züchten darf. Eine Haltungsbewilligung ist Grundvoraussetzung. Zuchtbetriebe gelten als Haltungsbetriebe. Sie müssen deshalb ähnliche Bedingungen erfüllen wie die forschenden Pharmaunternehmen oder andere Forschungsinstitutionen. Dabei geht es um strenge gesetzliche Auflagen an die Infrastruktur und an die technischen Einrichtungen wie Lüftung, Temperatur, Trinkwasserversorgung, Einstreu, Futter, Hygiene, aber auch an die Ausmasse, das Material oder die Beständigkeit der Käfige sowie die Ausbildung des Personals. Viele Pharmaunternehmen stellen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus zusätzliche Anforderungen an die Züchter, wie z. B. «Environmental Enrichment», also Spielzeug, Klettermöglichkeiten oder erhöhte Aufenthaltsorte, die für das Wohl der Tiere zentral sind.