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Labortiere vom Zuchtbetrieb zum Labor

Je nach Tierart, Herkunft und Hygienestandard gibt es unterschiedliche Regeln bei der Ankunft der Tiere am Zielort. Jedes Tier wird auf seinen Gesundheitsstatus kontrolliert. Fallweise (z. B. abhängig von Spezies, Hygienestatus, Gesundheitsstatus und innerbetrieblichen Anforderungen) wird eine Quarantäne notwendig, oder die Tiere werden direkt in den Haltungsbereich gebracht. Bei Auffälligkeiten oder Bedenken werden die Tiere auf Infektionserreger untersucht. Bei allen Tieren ist eine Akklimatisierungsphase von mindestens einer Woche Pflicht.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  1. Gesetze wie die übergreifende EU-Richtlinie 2010/63 des Europäischen Parlaments und des Rates «zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere» setzt Mindeststandards für die gesamte EU / den EWR. Die Länder haben basierend auf dieser Richtlinie ihre eigenen länderspezifische Gesetzgebungen erarbeitet, die über die Richtlinie hinaus gehen können.
  2. In der Schweiz bilden das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung die rechtliche Basis für die Forschung am Tier. Die Schweizer Gesetzgebung gilt als eine der strengsten der Welt, die eine ethisch verantwortungsvolle Forschung fördert.
  3. Der Transport von Labortieren ist ebenfalls in der Tierschutzverordnung geregelt. Zusätzlich publiziert auch die International Air Transport Association (IATA) jedes Jahr Regulierungen für Tiertransporte. Dort wird auch klar spezifiziert, wie welche Tierart verpackt werden muss (Grösse der Transportbehältnisse etc.).
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