Labortiere vom Zuchtbetrieb zum Labor
6. Strenge Reglementierung und Notfallpläne
Die Schweizer Tierschutzverordnung regelt die Tiertransporte streng. Sie spezifiziert die Verantwortlichkeiten für den Sender, den Transport und den Empfänger. Die Personen, die Transporte durchführen, müssen fachkundig und in Bezug auf die Bedingungen für den Versuchstiertransport geschult sein. Damit es am Zoll reibungslos funktioniert, gibt es sogenannte «Custom Broker», Verzollungsgesellschaften. Sie arbeiten mit den Transportunternehmen Hand in Hand. Bei komplexen Transporten kann auch der Grenztierarzt vorab informiert und involviert werden. Für Zwischenfälle wie Stau, Unfall, Unwetter, Feuer oder Erdbeben, aber auch für Situationen im Falle einer Pandemie, müssen die Transportunternehmen einen «Disaster Plan» haben, der beschreibt, was im Falle jedes Szenarios zu tun ist.