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Schweregrad-3-Versuche

3. Strenge Gesetzgebung schützt die Würde der Tiere

Die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn es keine anerkannten Alternativen gibt. Die obligatorische ethische Güterabwägung zwischen dem zu erwartenden Nutzen der Forschung und der Belastung der Tiere muss zudem zugunsten des Nutzens ausfallen. Andernfalls darf ein Versuch nicht durchgeführt werden. Damit schützt das Gesetz das Wohlergehen und die Würde des Tieres. Die meisten Fragestellungen können anhand von Versuchen mit Mäusen oder Ratten beantwortet werden. Im Jahr 2019 deckten sie rund 80% aller Versuchstiere in der Schweiz ab. Für einen kleinen Teil der Versuche und je nach Fragestellung werden Schafe, Schweine, Geflügel, Fische, Hunde oder nichtmenschliche Primaten eingesetzt. Studien mit nicht menschliche Primaten werden nur bewilligt, wenn die Erkenntnisse nicht durch Alternativmethoden ohne Tiere oder Versuche mit anderen Tierarten gewonnen werden können.

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