Der lange Weg zum Medikament
5. Tierfreie Alternativmethoden haben Vorrang
Hat ein Wirkstoff alle Tests erfolgreich durchlaufen, wird er durch die Behörden – nach eingehender Prüfung der Testergebnisse – für Patientinnen und Patienten zugelassen. Nach der Markteinführung werden die Erfahrungen mit dem Medikament systematisch erfasst und ausgewertet. Weitere klinische Studien geben Auskunft über sehr selten auftretende Nebenwirkungen (Phase-IV-Studien). Auch in dieser Phase können Tierversuche nötig werden, wenn ein Wirkstoff für weitere Krankheiten (Indikationen) oder in einer anderen Verabreichungsform zugelassen werden soll und dafür erneut klinische Phase-II- oder Phase-III-Studien erforderlich sind. Dabei gilt über den gesamten Zyklus der Medikamentenentwicklung hinweg: Tierversuche werden nur durchgeführt, wenn sie unerlässlich sind und keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen. Jeder Tierversuch ist bewilligungspflichtig, und jede Person, die mit Tieren arbeitet, untersteht einer Weiterbildungspflicht.