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Tierversuche in der Schweiz

4. Güterabwägung als Grundlage

Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung erfordert bei jedem Tierversuch eine Güterabwägung. Um eine solche vornehmen zu können, müssen die involvierten Interessen und Zielsetzungen aller Betroffenen festgestellt und gegeneinander abgewogen werden. Es gilt abzuwägen, ob der erwartete Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als die Belastung und die Verletzung der Würde der Tiere. Der Nutzen für die Gesellschaft kann dabei sehr unterschiedlich sein (z.B. Wirksamkeit neuer Medikamente, Toxizitätstest einer Substanz, Erkenntnisgewinn, bessere Haltungsbedingungen für Tiere etc.). In der angewandten Forschung ist der Nutzen meist klar ersichtlich. In der Grundlagenforschung hingegen ist es oftmals schwierig, einen direkten Nutzen aufzuzeigen. Doch nur wenn diese Grundlagen vorhanden sind, kann schliesslich angewandte Forschung betrieben werden.