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Tierversuche in der Schweiz

2. 3R gesetzlich verankert

In der Schweiz sind Forschende dazu verpflichtet, Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und wenn immer möglich Alternativmethoden anstatt Tiermodelle zu verwenden. Die 3R-Prinzipien sind dabei gesetzlich verankert und müssen bei jedem Projekt berücksichtigt werden. Die pharmazeutische Industrie, Forschende, Versuchstierfachleute, der Bund, der Tierschutz und die Politik setzen sich seit über 30 Jahren für die Anwendung der 3R-Prinzipien ein. Die Gründung der Schweizer Stiftung Forschung 3R war 1987 Pionierarbeit. Im Jahr 2018 wurde sie vom nationalen 3R-Kompetenzzentrum (3RCC) abgelöst. Mit der erfolgreichen Förderung der 3R ist es gelungen, die Anzahl Tierversuche von rund 2 Millionen im Jahr 1983 auf unter 600 000 Tiere im Jahr 2018 zu senken und die Belastung der Tiere kontinuierlich zu reduzieren.

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