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Tierversuche in der Schweiz

3. Vier Schweregrade

In der Schweiz werden Tierversuche in vier Belastungskategorien – die sogenannten Schweregrade – eingeteilt. Dabei entspricht Schweregrad 0 keiner Belastung für die Tiere. Ein Beispiel ist die Durchführung von Beobachtungsstudien. Fast die Hälfte der Versuchstiere in der Schweiz wird in Tierversuchen mit Schweregrad 0 eingesetzt. Schweregrad 1 entspricht einer leichten Belastung (z.B. Blutabnahme) und Schweregrad 2 einer mittleren Belastung (z.B. chirurgischer Eingriff unter Narkose). Schwer belastende Tierversuche (Schweregrad 3) werden nur bei schweren Krankheiten wie beispielsweise multipler Sklerose oder rheumatoider Arthritis angewandt. Solche Versuche werden auf ein Minimum reduziert und nur dann durchgeführt und bewilligt, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In der Schweiz wurden im Jahr 2018 weniger als 3% aller Tierversuche dem Schweregrad 3 zugeteilt. 95% der Tiere in diesen Versuchen waren Mäuse und Ratten.

Die Zuteilung eines Schweregrads erfolgt immer vor Versuchsbeginn (prospektive Einteilung). Dabei müssen Forschende die höchstmögliche Belastung, die während eines Experimentes eintreffen könnte, angegeben. Nach dem Versuch werden die Experimente evaluiert und jedem Tier wird der Schweregrad zugewiesen, den es im Experiment tatsächlich erfahren hat (retrospektive Einteilung). Im Herbst 2018 veröffentlichte das Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV) neue Richtlinien für die prospektive Zuweisung des Schweregrades zu einem Tierversuch. Dabei wurde beispielsweise der Schweregrad für Versuche im Bereich der Hirnforschung (Neurodegeneration wie Parkinson) von 2 auf 3 heraufgesetzt.

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